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Pan Pan Pan Mayday Mayday Mayday .... Gratulation !:658::658::658: |
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So Freunde!
Zum Thema Funk, Handy oder Gegensprechanlage an den Schleusen. Habe mich Heute mit drei Schleusenmeister der Schleuse Hilpoltstein über das Thema unterhalten. (bin ja seit dem 06.04.2010 mit meinem Baubüro bei denen auf der Schleuse). 1.) Jeder Schleusenmeister hat für jede seiner 2 Schleusen die er in der Fernsteuerzentrale bedient eine eigene Telefonnummer. 2.) Die Anmeldung über Telefon ist den Schleusenmeistern lieber als die Gegensprechanlage. Der Grund dafür ist der, wenn man sich mit dem Handy rechtzeitig und mit dem genauen Standort meldet kann er Dich in den Schleusenrhythmus mit einbeziehen und es können unnötige Wartezeiten vermieden werden. Wenn man sich erst an der Gegensprechanlage meldet kann es sein dass er gerade mit dem Schleusenvorgang begonnen hat und schleust sogar mit der leeren Kammer in deine Fahrtrichtung was eine Wartezeit von mindestens 1 Std. bedeutet . Und was noch dazu kommt er kann keinen Kontakt mit dir aufnehmen und dir Informationen über Änderungen im Ablauf mitteilen. Einer würde sogar zurückrufen um dich zu informieren wie es weitergeht, wenn er die Handynummer am Telefon sieht. 3.) Funk ist natürlich das Beste, denn man sollte sich auch in der Schleuse nochmal melden wenn man zum schleusen bereit ist, also festgemacht hat. Ein Kurzer Funkspruch zb. (Sportboot ist fest) reicht vollkommen. 4.) Jeder der Schleusenmeister sagte aber. WIE MAN IN DEN WALD SCHREIT SO KOMMT ES ZURÜCK. Also redet mit denen wie mit normalen Menschen und Ihr habt keine Probleme beim schleusen. |
Sigi :658::658::658:ich liebe dich :cheers2::cheers2:ich wollte das Schleusen schon aufgeben:banghead::banghead: aber jetzt passts wieder(cool)(cool)
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"wie man in den wald schreit so kommt es zurück":658: Den Teil finde ich am wichtigsten. Das wird leider häufig vergessen.
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Es genügte mal, wenn einer an Bord den Befähigungsnachweis zum Funken hat. Jetzt muss meines Wissens der Schiffsführer das entsprechende Zeugnis haben. Puh, Glück gehabt, ich hab alle 4 (See, Binnen, UBI und SRC) (cool) P.S: Hätte mich gewundert, wenn jemand aus den Reihen der ´Kleinbootfahrer´ ein Kurzwellengerät an Bord hat. |
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Ich hab mich ein bisschen informiert und festgestellt, dass alle diese Funkscheine Prüfungen nicht schwierig sind. Viel englisch dabei, abkürzungen, etc.(cool)
wo mach man die Prüfung für Funkschein?Confus |
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Na, dann viel Spaß dabei (tja)(tja)(tja) |
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UBI/SRC/LRC ??? ConfusConfusConfusConfus |
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Machst Du jetzt nur den Binnen-Schein oder auch See ? Wenn nur Binnen machst, reicht Dir theo. der UBI.... (eigentlich nur in deutsch) Problem: Es gibt kaum reine Binnen-Funkgeräte, wenn ein Kombigerät (Binnen/See) kaufst, brauchst also auch den SRC. LRC ist eigentlich für unsereins quatsch...... |
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Das mit der Kombifunkanlage und dem SRC ist allerdings sehr umstritten Olaf. Du brauchst ja den SRC nur, wenn du am UKW-Seefunk teilnehmen möchtest und das tust du ja nicht, wenn du das Gerät im ATIS Modus betreibst. Ich weiß, dass es hierzu vielerlei Meinungen und Berichte gibt. Ich habe allerdings auch zunächst den UBI ´solo´ gemacht, weil ich das Funkgerät in D nicht ausbauen wollte. In HR genügte mir ja das Patent B, weil da der Funkschein integriert ist. Allerdings habe ich dann das SRC in D nachgeschoben, weil ich ja schließlich auch wissen wollte, wie das Funken mit DSC funktioniert. Das war beim ´Kaufpreis´ des Patents in HR nicht enthalten :Angel_anim:duschen @Tom: Dem Einen fällt es leicht, das Funkzeug zu lernen, dem Anderen schwerer. Alles hat seine Herausforderungen. Ich würde den Schwierigkeitsgrad gleichsetzen mit den SBF´s und wie du ja feststellen musstest, geht da auch schnell mal was schief :) |
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mmm...verstehe Olaf, was für ein Schein brauche ich denn für sowas zum Beispiel? http://cgi.ebay.de/UKW-See-Funkgerat...item3367ac0e96 |
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...gar keinen, Handfunkgeräte sind für Boote wie unsere nicht zulassungsfähig. Du brauchst ein Festeinbaugerät, welches ATIS-fähig ist und zulassungsfähig gemäß CE bzw. in der Liste der zulassungsfähigen Geräte der Bundesnetzagentur steht. |
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Handfunkgeräte im Binnenbereich (ATIS) für Sportboote nicht möglich... |
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ach neee :banghead::banghead::banghead: aber das Ding ist ein UKW-Funkgerät...nach hause telefonieren...oder?**weinen** uffff...und wo finde ich die Liste?Confus |
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Ich habe allerdings ein Zusatz-Mobilteil an meiner Einbauanlage, das funktioniert kabellos und bis zu 80m um´s Boot. Auch Intercom ist möglich und das Ganze ist zulassungsfähig. Hat für mich den Vorteil, dass ich das Mobilteil auch mal mit dem Lautsprecher ans Ohr halten kann. Weil ehrlich gesagt versteh ich bei Marschfahrt nicht wirklich was über den Lautsprecher des Einbaugerätes. |
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Die meisten Funkgeräte, die hier zu Lande angeboten werden sind zulassungsfähig. Wichtig ist eben eine CE-Konformitätserklärung. Ich kann dir www.bootsteileshop.de empfehlen. Sag dem Jürgen (Ensslin) Grüße und er wird dich gut beraten. Außerdem ist das doch in der Nähe von dir, oder ? Da kannst auch mal im Laden vorbei schauen und dir alles erklären lassen...... |
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...hatte ich schon überlegt, aber bei dir mit dem Verdeck usw. ists vielleicht besser, bei mir ists ja eher zugig :driving: |
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Danke Dir, ja die Website kenne ich schon und ist bei mir in Augsburg, aber die Geräte sind sau teuer Motz swas wäre in ordnung....oder? http://cgi.ebay.de/Funkgerat-UKW-See...item4aa8e658dd (finger) |
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DU entscheidest was du kaufst, aber lieg uns nachher nicht in den Ohren wegen irgendwelcher Fragen zu der Funke (tja) Übrigens, die Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur ist kostenpflichtig Motz |
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Ein beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis - SRC (Short Range Certificate) ist das Funkbetriebszeugnis für Führer von Sportbooten und berechtigt zum Betrieb einer UKW-Seefunkanlage. Es ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, sobald eine GMDSS-fähige UKW-Funkanlage an Bord ist. Das Zeugnis ist für den Funkbetrieb an Bord von Schiffen unter deutscher Flagge international gültig. Voraussetzungen für den Erwerb sind in Deutschland ein Mindestalter von 15 Jahren und Grundkenntnisse der englischen Sprache. In Deutschland wird die Prüfung von einer Prüfungskommission des DMYV oder DSV abgenommen. Die Prüfung besteht aus drei theoretischen und einem praktischen Teil:
(tja) Alles klar? :biggrin5:Und LRC (Zitat aus Rolf Dreyer): Warum das Allgemeine Funkbetriebszeugnis Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC gehört zum Sportseeschiffer- und Sporthochseeschifferschein. Wer einen SSS-Schein oder SHS-Schein besitzt oder machen möchte, sollte auch das Allgemeine Funkbetriebszeugnis LRC erwerben. Einige Vorteile des LRC gegenüber dem SRC sind: — Einfache Kontaktaufnahme zu anderen Blauwasserseglern zwecks Austausch von Erfahrungen oder Bitte um Unterstützung — Teilnahme der der Atlantic Rally for Cruisers (ARC) — Empfang von meteorologischen und nautischen Warnungen außerhalb der Navtex-Reichweite — das können z. B. Hurrican-Warnungen sein oder Mitteilungen über GPS. E-Mail-Verkehr innerhalb der Inmarsat-Abdeckung (70° N bis 70° S) — so halten Blauwassersegler Verbindung zur Heimat — Alarmierungsmöglichkeiten außerhalb der UKW-Reichweite — mit einer Epirb kann keine Sprechfunkverbindung zur Rettungsleitstelle hergestellt werden; auch ist eine Alarmierung im Fall von Dringlichkeit nicht möglich; eine Epirb kann nur als zusätzliche Alarmierung eingesetzt werden. lol27lol27lol27So jetzt habt Ihrs! duschenduschenduschen |
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Also, ich bedanke mich für alle ausführliche Informationen, Rat und Tipps, Vielen Dank liebe Forumsfreunde sd25
ICH VERZICHTE AUF EIN FUNKGERÄT :658: |
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