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UBI UKW Binnen
Hallo,
ich möchte ohne Training in einer Bootsschule an der Prüfung teilnehmen. Sprich mich selbst anmelden. Fragenkatalog hab ich mir schon runtergeladen, Funkalphabet auch. Theorie wird kein Problem. Ich hab aber Fragen zum Ablauf der praktischen Prüfung: Was muss bei Notfall, Dringlichkeitsfall, Sicherheitfall und Routinegespräche gemacht werden? Sprich, wie muss bei einem Beispiel vom Prüfer geantwortet werden? Was wird am Funkgerät selbst abgefragt, bzw. was muss man machen? Ich hab schon eins an Board, da kann ich üben. Ausserdem muss ein Text aus dem Alphabet aufgeschrieben werden, das denk ich dürfte kein Problem sein. Gibt es sonst noch wissenswertes was in der praktischen Prüfung verlang wird? Bitte keine Fragen warum ich das ohne Bootsschule machen will, ich hab meine Gründe... :banghead: Gruss Marco |
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Du musst alles können, auch die praktische Bedienung (z.B. einstellen der UTC) der Prüfungsgeräte !!!!! Was genau drankommt, sagt Dir dann der Prüfer (tja) |
Danke howi,
ich weiss das ich das alles können muss, nur wo bekomm ich Info darüber? Also jetzt nicht wie man ein Funkgerät bedient, aber wie ich antworten muss wenn ich z.B. einen Dringlichkeitsfall ausfunken soll. |
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Schau mal hier: http://www.seasailing.de/pdf-funk.pdf http://www.mein-segelschein.com/seefunk.html Für UBI: http://www.yachtschule-huesken.de/pd...fverfahren.pdf |
Danke dir, genau das hab ich gesucht! sd25 (cool)
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http://www.brokbals.com/daten/ubi/2591782699.pdf http://www.klicktipps.de/download2/Funk_UBI.pdf http://www.sirub.com/Lern-UKW/Gesamt...abelle-neu.htm |
Jetzt sag ich doch noch was dazu, dass Du das ohne "Lehrgang" machen möchtest :biggrin5::biggrin5::biggrin5:
Es dürfte nicht ganz leicht werden, das Gerät zu bedienen, wenn Du daran nicht schon mal geübt hast....... Es werden auch die Grundeinstellungen der Geräte abgefragt ! Bei uns wurde in der Prüfung an den Geräten geprüft, an denen wir uns vorher vorbereitet hatten (daumen) |
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....und hier gibt es den offiziellen Katalog mit ALLEN Fragen und ALLEN Antworten vom WSA: http://www.wsv.de/fvt/ubi/index.html Als PDF runterladden und lerenen. :) |
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Wir mussten wirklich die Grundeinstellungen an dem Gerät vornehmen, ohne Bedienungsanleitung ! An einem fremden Teil möchte ich das, schon gar nicht im Prüfungsstress, machen müssen..... |
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Genau das hat der Prüfer bei uns verlangt ! Bei den Anrufverfahren und den jeweiligen Fragen dazu (in der Praktischen) hat einen der Prüfer schon dahin geleitet, wo man hin sollte... Das sehe ich wieder als das kleinere Problem an der Prüfung..... |
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Heute hab ich das wieder vergessen und ist auch egal..... |
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Ja, ich gebs sogar gerne zu es ohne Schulung zu machen.
Bin Funkamateur und hab 2 Binnengeräte zum ausprobieren. Das wird schon dank deiner Links sd25 Theorie is reine Lernsache, praktisch wird auch ganz gut gehen. Ich bin nicht der Typ der nervös wird bei Prüfungen, einfach drauflos machen. Vorher natürlich 2 Weizen, hat bei der Binnen auch geklappt (finger) Lg Marco |
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Wir hatten 2 Flieger im Kurs, die hatten das gleiche Problem.... |
Tja, deutsche Demokratie... :banghead:
Egal, wird scho :) |
Prüfung schon hinter Dich gebracht ? ConfusConfus
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Hallo Wellpaper,
lasst Dich nicht ins Bockshorn jagen. Ich habe mich mich auf den UBI und auch den SRC selbst vorbereitet. Die praktische Prüfung für den UBI war geschenkt - gefragt wurden die Grundbegriffe für ein Funkgerät - welche Tasten sind wofür - und einige Situationen im Funkverkehr simuliert. Als Unterlage habe ich das Buch von Rolf Dryer verwendet - das reicht aus. Die Prüfung habe ich gemacht bei PA Nürnberg Ausland in Sinzing - ich kann die Prüfer nur empfehlen, die lassen Dich schon nicht hängen. Du mußt wissen, wie der Hase läuft, aber nicht perfekt sein. Nachdem ich gesehen habe, wir das bei dem UBI läuft, habe ich bei nächsten Termin den SRC genau so locker bestanden - obwohl ich das Gerät noch nie in Natura gesehen hatte. Wenn Du die Menustruktur kennst, dann weißt Du, was Du machen mußt. Moderne Handys sind komplizierter als so ein Funkgerät. |
Ja is alles scho längst überstanden, bin aber grad dabei den SRC zu machen, den allerdings jetzt in einer Schule.
Binnen is überhaupt kein Problem, auch nicht die Praxis. Denn einstellen muss ma gar nix! Ausser umschalten von See auf Binnen beim Einschalten. Da hab i gsagt: Keine Ahnung, jedes Gerät ist anders, ich hab auch nicht in einer Schule gelernt und meins aufm Boot is ein reines Binnengerät, bitte zeigen Sie es mir. Das musste er dann auch und ausser Squelch drehen und Sprechtaste drücken musst ich gar nichts machen. Also traut euch! Beim SRC muss aber am Gerät gespielt werden, da is echt hilfreich wenn du das üben kannst. Ein fremdes wird zwar auch ähnlich sein, aber während der Prüfung is des eher schlecht hier suchen zu müssen. Was im Notfall aber auch gemacht werden muss. Neue Info übrigens wer was braucht: Wer keinen UBI hat und auf Binnen ein Funkgerät an Bord hat, braucht keinen Schein! Er darf es nur nicht einschalten! Also nix mit ausbauen oder man darf nicht fahren. Dagegen auf See: Wenn ein Funkgerät an Bord ist, muss der Skipper auf jeden Fall mind. den SRC haben! Es reicht nicht das ein anderer an Bord den Schein hat, der Skipper braucht ihn, und das wird immer öfters kontrolliert. Aussage meiner Bootsfahrschule. Ich hab keine Gesetzestexte davon, also jetzt nicht rumspekulieren weil jemand es anders gehört hat. Nachfragen bei der hilfsbereiten Fahrschule hilft ;) Vorher dachte ich es wär genau andersrum, deshalb hab ich auch den UBI gemacht. War aber gar nicht nötig. Egal, jetzt hab ich dann beide. |
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Vorschrift ist: Ist ein Funkgerät an Bord eines Kleinfahrzeuges, so MUSS dieses NICHT eingeschaltet sein. ABER: Ist dieses Kleinfahrzeug im Schleusenbereich (Ober- oder / und Unterwasser) unterwegs oder liegt im Schleusenbereich still, MUSS der Kanal 10 eingeschaltet sein. Analog dazu bei einer Havarie. Also: Einer an Bord MUSS den UBI haben, wenn eine Funke an Bord ist. Ende der Fahnenstange. Ps.: Die Funke wird natürlich nicht ausgebaut und über Bord geworfen oder so. Aber die Stromverbindung wird unterbrochen und Plombiert. Strafverfahren nach BGB 1 und 2, zuständig die BundesNetzBehörde. Pss.: Du warst mit einem Schlauchi und ner Handfunke unterwegs? sd25sd25sd25 Na, die hättest DU ja im Ernstfall im Kanal versenken können. Ich habe nämlich gelernt, dass diese Geräte auf Kleinfahrzeugen NICHT zugelassen sind. |
Hi,
nein, ich hatte keine Handfunke dabei, ich war ganz brav am Schleusentelefon. Obwohl ich zwar eins hab, hätte das Versenken nichts gebracht, denn ihm wurde beigebracht zu schwimmen ;) Und wie schon geschrieben, durch die Aussage jetzt mehrerer Fahrschulen, muss keiner an Board den UBI haben wenn ein Funkgerät an Board ist, einfach nicht einschalten reicht aus. Bei einem Notfall ist das was anderes, wenn jemand aus Hilfegründen den Funk einschaltet darf er das natürlich. Und weil ich bis jetzt von noch niemanden das ganze schriftlich bekommen konnte, möcht ich die zwei Meinungen gerne klären. Du bist ja nicht der einzige der so denkt, aber wo stehts geschrieben? Wo steht das mit dem Verplomben und wie heisst diese Vorschrift? Und wie soll ich den Schleusenfunk mithören mit nur einem Funkgerät an Board wenn ich auf Kanal 10 bin? |
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ROT: Auch Fahrschulen wissen nicht alles. Frage mal nach der Situation "Boot mit Funk im Schleusenbereich". Wen Deine Fahrschule auch da behauptet, einfach nicht einschalten und alles ist in Ordnung, Wechsel am besten den Ausbilder. Den DER hat keine Ahnung! BLAU: Frag doch einfach mal bei der dafür zuständigen BundesNetzAgentur an. Dort wird Dir geholfen. Ganz sicher. Die sagen Dir aus den Stehgreif, gegen welche Vorschriften Du verstößt und welche Maßnahmen die BNA im Fall der Fälle ergreifen wird und wie (nach BGB) die Strafen ausfallen können. Auskunft darüber gegen auch die WSA. GRÜN: Mit einem Zugelassen (ATIS) Gerät geht das ohne weiteres. 2-Kanal-Überwachung, z.B. Das machen auch schon etliche Uraltgeräte aus dem vorigen Jahrhundert. |
Bremer Waschpo hat eine Abt fuer Sportboote und ein eigenes Waschpo Boot BREMEN 15 lestzte Woche an der Marina Bremen 2 Boote an die Kette geleget wegen Funk Bußgeld ca 8000 Euro je Boot hier musst Du hoellisch aufpassen das es mit Binnenfunk und Seefunk passt wir haben im Stadtgebiet Bremen die Grenze an der Eisenbahnbruecke zwischen Binnenfunk und Seefunk hab übrigens SRC im Frühjahr gemacht es gibt bei uns an der Kueste aucht Zoneneinteilung die man bei der Bundesnetzagentur Online abrufen kann Binnen Seefunk
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Im DSC Modus ist das wunderbar, da klappt das auch mit mehrern Kanälen. elwis.de 88. Warum kann die Hörbereitschaft auf zwei Kanälen im Binnenschifffahrtsfunk nicht durch die Zweikanalüberwachung (Dual-Watch) wahrgenommen werden? a. Die Zweikanalüberwachung ermöglicht nicht den gleichzeitigen Empfang auf zwei Funkkanälen d. Die Zweikanalüberwachung funktioniert nur in bestimmten Verkehrskreisenb. Die Zweikanalüberwachung vermindert die Empfangsreichweite der Funkanlage c. Die Zweikanalüberwachung wertet die ATIS-Kennungen anderer Funkstellen nicht aus richtige Antwort is a. Ich meine aber, dass die Fragestellung bei meiner schon einige Zeit zurück liegenden Prüfung noch eine andere war und damals Dual-Watch eindeutig untersagt wurde. |
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Edit: Wolfang war schneller sd25 |
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Und auch nicht Zulassungsfähig. Nur Berufsschifffahrt für den internen Funkverkehr an Bord.... Dieter: Ich bin der Meinung, dass ein mit Funk ausgerüstet Fahrzeug, egal ob groß oder klein, immer Hörbereitschaft auf Kanal 10 haben muss..... |
(daumen)(daumen) ich auch, ich auch!(daumen)
MotzAber es gibt auch andere Menschen, die eigene Vorschriften nur für sich konstruieren........Motz |
:driving:Deutsche Donau Austria usw gibts ja nur UBI und keine Handfunke !!! also kein Problem wer UBI und Binnenpatent hat
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Zitat aus dem Handbuch: X. Anhang Funkausrüstungs- und Benutzungspflicht ...... Fahrzeuge: Kleinfahrzeuge Ausrüstungspflicht (Anzahl der UKW-Sprechfunkgeräte an Bord): Funkbenutzungspflicht: Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit einem UKW-Sprechfunkgerät ausgerüstet haben, Sende - und Empfangsbereitschaft im verkehrskreis Schiff-Schiff. Dieser darf zum Empfang von nachrichten auf anderen Verkehrskreisen (z.B. Nautische Information, Schiff-Hafenbehörde) kurzfristig verlassen werden. Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit zwei UKW-Sprechfunkgeräten ausgerüstet haben, ständige Sende- und Empfangsbereitschaft in den Verkehrskreisen Schiff-Schiff und Nautische Information. Zitat Ende. Mehr habe ich dazu auch nicht gefunden.(tja) |
Jo so ist das
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Du regst Dich über das Verhalten anderer auf und beschimpfst hier gleichzeitig andere User und Fahrlehrer, die anderer Meinung sind Confus Ach, ich vergaß, dass man hier nicht gegen §1 verstoßen darf - Dieter hat immer recht... § 2: Wenn Dieter mal nicht recht hat, tritt automatisch §1 in Kraft Sorry Dieter, aber das musste mal gesagt werden... Im Funkbereich scheinen die Meinungen weit auseinander zu gehen. Ich werd mal meinen Fahrschulmeister fragen und hier berichten... Vorab: Nein, ich weiß es einfach nicht genau, aber es wurde hier, genau wie in anderen Foren schon über so manches einfach Dummsinn geschrieben... |
geh Markus, sei doch mim Diedää net so streng. Der is doch scho sooo alt und senil. hmmmmppppfffffff :-))))))))
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Wieso Günni, schaut der bloß so alt aus ?!
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Und jetzt hoffe ich, dass hier im Forum wieder ein freundschaftlicher Ton und Umgang eintritt,
welcher uns alle die Jahre, als Donau-Forum, ausgezeichnet hat (daumen) |
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