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Bootammeer 18.06.2010 19:23

Auflasten Zugfahrzeug ?
 
Hallo Leute werde mir das leergewischt vom Auto abändern lassen !

So das ich einen Anhänger mit 2,2 t auf 100 km/h Zulassen kann und mit den Auto ziehen kann !

Danach muss ich nur noch einen Dödel finden der mit die Zuglast von 2000 auf 2200 erhöht

Aber der versteckt sich noch die SauMotz:banghead:

glumpo 18.06.2010 19:44

Zitat:

Zitat von Bootammeer (Beitrag 76000)
Hallo Leute werde mir das leergewischt vom Auto abändern lassen !

So das ich einen Anhänger mit 2,2 t auf 100 km/h Zulassen kann und mit den Auto ziehen kann !

Danach muss ich nur noch einen Dödel finden der mit die Zuglast von 2000 auf 2200 erhöht

Aber der versteckt sich noch die SauMotz:banghead:


Eha eha, was herrscht denn hier schon wieder für ein ProblemConfusConfus

Bootammeer 18.06.2010 19:49

Zitat:

Zitat von glumpo (Beitrag 76003)
Eha eha, was herrscht denn hier schon wieder für ein ProblemConfusConfus

Bekomme doch einen neuen Anhänger (finger) der hat 2,2 t zulässiges Gesamtgewicht



glumpo 18.06.2010 19:54

Zitat:

Zitat von Bootammeer (Beitrag 76005)
Bekomme doch einen neuen Anhänger (finger) der hat 2,2 t zulässiges Gesamtgewicht



Ist es net so dass wirklich nur das Tatsächliche zähltConfusConfus

BAT 18.06.2010 19:55

Zitat:

Zitat von Bootammeer (Beitrag 76000)
Hallo Leute werde mir das leergewischt vom Auto abändern lassen !

So das ich einen Anhänger mit 2,2 t auf 100 km/h Zulassen kann und mit den Auto ziehen kann !

Danach muss ich nur noch einen Dödel finden der mit die Zuglast von 2000 auf 2200 erhöht

Aber der versteckt sich noch die SauMotz:banghead:

brauchst aber auch ne Bescheinigung vom Hersteller...habs bei Audi versucht :banghead::banghead::banghead:

1. Anhängelast (§ 42 StVZO)
Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.

BAT 18.06.2010 19:58

Zitat:

Zitat von glumpo (Beitrag 76007)
Ist es net so dass wirklich nur das Tatsächliche zähltConfusConfus

(daumen)(daumen)(daumen)

Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. die Anhängelast 1000 kg beträgt, dass man dann nicht auch einen
1300 kg Anhänger ziehen darf. Du darfst in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast
transportieren.

Der Stromer 18.06.2010 20:03

Zitat:

Zitat von BAT (Beitrag 76008)
brauchst aber auch ne Bescheinigung vom Hersteller...habs bei Audi versucht :banghead::banghead::banghead:

1. Anhängelast (§ 42 StVZO)
Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.

Confus Das ist der Knackpunkt. Amtlich heißt entweder Zulassungsstelle (haste kaum Chancen) oder z.B. TÜV, DEKRA, etc. Einfach mal hinfahren und den Sachverhalt schildern. Wenn der Sachverständige seine Sache versteht, wird er Dir sagen, wie hoch der Wert mit welchen Änderung angenommen werden kann.Confus

Das gibt dann eine neue Zulassung für den Trailer!

glumpo 18.06.2010 20:05

Zitat:

Zitat von BAT (Beitrag 76010)
(daumen)(daumen)(daumen)

Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. die Anhängelast 1000 kg beträgt, dass man dann nicht auch einen
1300 kg Anhänger ziehen darf. Du darfst in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast
transportieren.

Genauso sehe ich das auch,sd25
aber ich weiß net obs bei der 100 er Zulasung und bei den Jungführerscheinen auch zähltConfusConfus

BAT 18.06.2010 20:10

Zitat:

Zitat von glumpo (Beitrag 76012)
Genauso sehe ich das auch,sd25
aber ich weiß net obs bei der 100 er Zulasung und bei den Jungführerscheinen auch zähltConfusConfus

MotzMotzdu finds doch immer wieder wasMotzMotz

Für gebremste Anhänger gilt:
Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,1 = zul. Gesamtgewicht des Anhängers
Mit den Bedingungen:
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers muß kleiner/gleich der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs sein.
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers muß kleiner/gleich der zulässigen Anhängelast sein.
Weitere Voraussetzungen:
Einbau von hydraulischen Schwingungsdämpfern
Reifen müssen jünger als 6 Jahre und mit Geschwindigkeitsindex L (120km/h) gekennzeichnet sein
Berechnungsbeispiel:
Leergewicht des Zugfahrzeugs: 1275 kg
Zul. Gesamtgewicht des Anhängers: 2000 kg
Zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs: 1770 kg
Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1200 kg
Nach Formel: 1275 kg x 1,1 = 1402,5 kg

Bäriger 18.06.2010 20:12

Zitat:

Zitat von Bootammeer (Beitrag 76000)
Hallo Leute werde mir das leergewischt vom Auto abändern lassen !

So das ich einen Anhänger mit 2,2 t auf 100 km/h Zulassen kann und mit den Auto ziehen kann !

Danach muss ich nur noch einen Dödel finden der mit die Zuglast von 2000 auf 2200 erhöht

Aber der versteckt sich noch die SauMotz:banghead:

Hallo Markus und auch alle anderen,

die Anhängelast erhöhen lassen, da denke ich stehen die Chancen gar nicht soooo schlecht, was ist es denn für ein Auto ?

Aber wie kann man denn sein Leergewicht erhöhen ? Beton ausgießen, Bleigewichte ? Und reicht dir dann die Zuladung noch oder bekommst du außerdem auch ein höher eingetragenes Gesamtgewicht ?


Viele Grüße

Wolfgang


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