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Beförderung von Benzin im Auto
Weil Thomas und ich Gestern das Thema hatten....
Im neuen Boote-Magazin (05/09) auf Seite 96.... ......von Privatpersonen für den häuslichen Gebrauch die für Freizeit und Sport bestimmt........ .....verwenden von Behältern, die ein freiwerden des Inhalts verhindern..... ...dürfen 60 Liter je Behälter und 240 Liter je Beförderungseinheit nicht übersteigen...... |
Habe gedacht es sind sogar 300 Liter aber nur für Sportzwecke!Confus
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Zitat:
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Hab so mein ich einen Schrieb von einer Waschpostelle die 300ltr. Benzin und 1000 Ltr. Diesel im PKW fürs Boot in geeigneten Behältern erlaubt ..
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Das sagt der ADAC dazu
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ok hab grad gesehn das die ADR Regelung geändert wurde.........
etwas zum Nachlesen.. http://www.lvm-rlp.de/nachrichten/im...-rlp2008-1.pdf |
Hab noch was (daumen)
Benzin ist als Leichtentzündlicher Kraftstoff nach GGVSE/ADR der Beförderungskategorie 2. Damit darf man 20L davon zusätzlich transportieren, wenn man den ganzen kram mit Beladungs- Verpackungs- und Bezettelungskram einhält, ist dann die Maximalmenge 333L . |
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Ich dachte jedenfalls bis Heute, dass weit weniger als 100 Liter erlaubt wären ConfusConfus
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... so rund 120 ltr. hab ich auch schon mal in den Kofferraum verfrachtet.
Dann noch gleich das Auto voll getankt; da guckt der Tankwart an der Kasse und fragt: " Hast ein Loch im Tank?Confus" gruß hans |
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