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				 Oberstabsbootsmann 
				
				
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					Registriert seit: 05.12.2009 
					Ort: Vilshofen 
                                        Hafen: Brodarica 
                                        Mein Boot: Bayliner Capri 2052 4,3 
                                        Bootsname: keiner 
                                        
                                        
                                        
					
					
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		Sorry Sigi,
  
wo hast denn das her ? 
Ich hab in Versicherungsbedingungen  von div. Versicherern nachgeschaut, hab nix gefunden.
  
Folgender Passus wird in der Regel verwendet:
 
 Ausgeschlossen von der Versicherung sind: 
5.1 Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten, 
während das Fahrzeug oder Beiboote zu anderen als sportlichen 
oder Vergnügungszwecken eingesetzt wird (insbesondere 
Vercharterung), es sei denn, hierfür ist Versicherungsschutz 
besonders vereinbart. 
5.2 Haftpflichtansprüche aus Schadenereignissen, die eintreten, 
während das Fahrzeug oder Beiboote 
- von einer Person geführt wird, die nicht für das Führen des 
Fahrzeugs erforderliche behördliche Erlaubnis besitzt, 
wobei die Verpflichtung zur Leistung durch den Versicherer 
gegenüber den übrigen Versicherten bestehen bleibt, wenn 
der Versicherungsnehmer bzw. Eigner das Vorliegen der 
Erlaubnis beim verantwortlichen Führer ohne Verschulden 
annehmen durfte oder wenn ein unberechtigter Führer das 
Fahrzeug geführt hat, 
- in Motorbootrennen, bei denen es allein auf die Erzielung 
von Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder den dazu gehörigen Überfahrten verwendet wird. 
  
Wenn ich also in Kroatien mit einem Kroatischen Führerschein fahre, gehe ich davon aus, daß ich damit die erforderliche behördliche Erlaubnis besitze.   
  
  
Oder: 
  
4. Einschränkung der Haftung Der Versicherer leistet keine Entschädigung für: 
4.1 Schäden, entstanden durch Fahr- oder Seeuntüchtigkeit des Fahrzeuges, 
sofern dieser Umstand bekannt war oder bei der üblichen Sorgfalt 
hätte erkannt werden können. 
4.2 Schäden, bei deren Eintritt der berechtigte Führer nicht im Besitz der 
vorgeschriebenen Erlaubnis war (z. B. Führerschein) und/oder behördliche oder gesetzliche Vorschriften nicht beachtet hat; 
  
Nix vonwegen deutsches Boot, deutscher Skipper, deutscher Schein      
  
  
Ich vermute, daß ein solcher nicht vorhandener Passus gerne von deutschen Bootsschulen herangezogen wird    
  
Auf meine Bitte, mir einen solchen Passus zu zeigen, mußte bisher allerdings jeder Fahrlehrer passen. 
  
Ich lasse mich allerdings gerne eines Besseren belehren, meine Versicherung ist allerdings wie oben beschrieben.     
 
		
		
		
		
		
		
		
			
			
			
			
				 
			
			
			
			
			
			
			
				
			
			
			
		 
	
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