Sory, aber Dein Denkansatz hat da ein paar kleine Fehler...
Entweder man lebt in einem Land, oder nicht, da gibt es eine Regelung von 180 Tagen verweildauer usw...
Außerdem gehen wir an dieser Stelle ja wohl erst mal von einem Urlaub aus. Also bist Du als deutscher Staatsbürger im Ausland, hast also vermutlich Deine Versicherungen bei einer deutschen Versicherung.
Und ja, wenn Du im Urlaub Mist baust kann es durchaus vorkommen das Du dafür auch vor einem deutschen Gericht landest. Man erinnere sich... EU...
Kroatien ist gerade noch eine kleine Grauzone, aber auch da steht der EU-Beitritt kurz bevor.
Ich wäre hier eher Vorsichtig und würde da kein Risiko eingehen. Zumal es im Internet scheinbar keine klare Aussage gibt.
Und auch mir wurde schon öfter von verschiedenen Stellen gehört das für den Auslandsaufenthalt das Führerscheinrecht des Heimatlandes gilt. Ich könnte mich auch nicht daran erinnern jemals einen Holländer oder schweden getroffen zu haben der extra nen Schein gebraucht hat wenn er in deustchen Gewässern unterwegs war. Also geh ich mal davon aus das wohl ein Fünkchen Wahrheit in der Aussage steckt.
Gruß,
Oli
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