
04.05.2012, 08:39
|
 |
Vizeadmiral
|
|
Registriert seit: 14.09.2008
Ort: Tirol
Hafen: -
Mein Boot: ZAR Mini Alu10
Bootsname: PalmyraVII
MMSI, Rufzeichen: -
Beiträge: 4.211
Thanks: 3.206
Erhielt 8.486 mal Danke in 3.591 Beiträgen
|
|
Zitat:
Zitat von Wolf b.
Moin Peter,
Sonderregelung gibt es dafür keine.
Das wäre wirklich mein ein Punkt, wo ein neues Gesetz von Nöten wäre.
Rote Nummer, Kurzzeitkennzeichen etc. gilt alles nicht im Ausland.
Fest steht mittlerweile, ich fahre nicht ohne Tüv.
Im Zweifel werfe ich das Boot für ein paar Tage ins Wasser und ziehe den leeren Trailer mit dem Panda nach Passau zum Tüv. In Österreich wurde ich noch nie aufgehalten und halte das Risiko für vertretbar.
|
Moing Wolf,
dann kriegst die Strafe und die Punkte ... dies sollte vermieden werden ....    
__________________
|