Zitat:
Zitat von Bäriger
ehm, kleiner Einspruch, schau mal die Prüfungsfragen des UBI an. Binnen ist Dual-Watch nicht zugelassen und bei mir kann das in der ATIS Funktion gar nicht erst aktiviert werden.
Im DSC Modus ist das wunderbar, da klappt das auch mit mehrern Kanälen.
elwis.de
88. Warum kann die Hörbereitschaft auf zwei Kanälen im Binnenschifffahrtsfunk nicht durch die
Zweikanalüberwachung (Dual-Watch) wahrgenommen werden?
a. Die Zweikanalüberwachung ermöglicht nicht den gleichzeitigen Empfang auf zwei Funkkanälen
b. Die Zweikanalüberwachung vermindert die Empfangsreichweite der Funkanlage
c. Die Zweikanalüberwachung wertet die ATIS-Kennungen anderer Funkstellen nicht aus d. Die Zweikanalüberwachung funktioniert nur in bestimmten Verkehrskreisen
richtige Antwort is a.
Ich meine aber, dass die Fragestellung bei meiner schon einige Zeit zurück liegenden Prüfung noch eine andere war und damals Dual-Watch eindeutig untersagt wurde.
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Ja, das kannte ich auch noch. Aber es gibt auf dem Markt zugelassene Geräte (ATIS) mit Dualwatch und das schon seit einiger Zeit (gelten die vielleicht nach dem Handbuch als "2 Geräte"???.
Zitat aus dem Handbuch:
X. Anhang
Funkausrüstungs- und Benutzungspflicht
......
Fahrzeuge: Kleinfahrzeuge
Ausrüstungspflicht (Anzahl der UKW-Sprechfunkgeräte an Bord):
Funkbenutzungspflicht: Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit einem UKW-Sprechfunkgerät ausgerüstet haben, Sende - und Empfangsbereitschaft im verkehrskreis Schiff-Schiff. Dieser darf zum Empfang von nachrichten auf anderen Verkehrskreisen (z.B. Nautische Information, Schiff-Hafenbehörde) kurzfristig verlassen werden. Kleinfahrzeuge, die sich freiwillig mit zwei UKW-Sprechfunkgeräten ausgerüstet haben, ständige Sende- und Empfangsbereitschaft in den Verkehrskreisen Schiff-Schiff und Nautische Information.
Zitat Ende.
Mehr habe ich dazu auch nicht gefunden.
