Zitat:
Zitat von MarkusP
Hi Wolfgang,
aber in der Überschrift ist doch schon zu lesen: "... ausser ... Donau..."
Ausserdem ist dort nichts darüber gesagt, wenn man keinen Schein hat. Sprich, man würde evtl. in jeder Hinsicht gegen das Gesetz verstoßen. Annahme: Wenn ich mein Binnen-Schein habe, heißt es dort, ich darf Kleinfahrzeuge zu Sportzwecken fahren. Es heißt nicht, solange diese kein Funk an Bord haben und kein UBI existiert...
Für mich is inzwischen klar: Ich darf fahren, wenn der Funk aus ist und die nötigen Papiere zum Funk an Bord sind.
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...außer Donau, m.E. geht es da aber um die Funkausrüstungspflicht.
Und für mich war es eigentlich immer klar, dass man es nicht darf
Seis drum, mich betrifft es nicht ! Und ehrlich gesagt, verstehe ich auch nicht, wo das Problem liegt den UBI zu machen.
Wieso bekommst du im Normalfall kein Boot gemietet, das Funk an Bord hat, du aber keinen Funkschein hast ?