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Zitat von schimi
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Frage: Darf ich im Binnenfunk ein Handfunkgerät, das eine ATIS Kennung hat, als alleiniges Funkgerät einsetzen?
Antwort der Bundesnetzagentur:
In der regionalen Vereinbarung steht im Anhang 3, dass auf Kleinfahrzeugen (kleiner 20m) der Betrieb von tragbaren Funkgeräten an Bord nicht gestattet ist. Ansonsten dürfen die tragbareb Funkgeräte nur auf den Kanälen 15 und 17 an Bord (zur Verbindung an Bord mit der festeingebauten Funkanlage) genutzt werden, also nicht zur Verbindung mit anderen Schiffen und Schleusen etc......
Bundesnetzagentur, ASt Hamburg
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d.h. also.....ich kann ne Handfunke benutzen wenn ich eine fest eingebaute Funkanlage an Bord habe, darf aber nur Kanal 15 od. 17 nutzen.
Das ist wieder deutscher Bürokratenschwachsinn

wenn das Gerät eh keine Kennung hat, wie will da einer mitbekommen wenn ich auf einem anderm Kanal bin

