
Guckt mal hier:
http://www.doris.bmvit.gv.at/fileadm...older_2014.pdf
Und bis auf Bad Abbach (Fenderschluckwände) und die Bootsschleusen haben meines Wissens alle Großschleusen am Kanal und der Donau (auch Österreichische) Schwimmpoller.
Für Kleinfahrzeuge unbedingt die Anweisungen des Personals beachten! In Deutschland dürfen Kleinfahrzeuge erst auf Anweisung oder hinter der Berufsschifffahrt in die Schleusen einfahren. Der Schleusenaufsicht melden, wenn das Sportboot fest ist! Denn die Schleusenaufsicht kann fast immer das Kleinfahrzeug NICHT sehen, wenn auch Dickschiffe mit in der Kammer sind.
Aus eigener Erfahrung: In den Kanalschleusen möglichst den zweiten Schwimmpoller von hinten benutzen. An den Anderen sind die Einläufe und die führen zu starken Verwirbelungen. Man kann das Boot schlecht halten.
Nie zu dicht hinter der Berufsschifffahrt fest machen! Wenn die Ausfahren, wird es schnell recht ungemütlich, wenn man sich nicht auskennt.
Boot immer erst los machen, wenn der "Schwarze oder Weiße" schon weit weg ist.
Boot NIEMALS fest belegen, auch am Schwimmpoller nicht! Immer Kappmesser für die Leine bereit haben und nie Seile mit Drahtseele verwenden.
In den Österreichischen Schleusen ist das Tragen von Schwimmwesten PFLICHT! In den Deutschen und auch sonst aber immer angebracht.