Das
Zitat:
Zitat von howi
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stimmt leider nicht ganz: In der Sportbootführerscheinverordnung steht "< 20 m, auf dem Rhein < 15 m", also 19,99 m bzw. 14,99 m. Dieser eine Zentimeter ist mein Problem. Für das Stück auf dem Rhein in D würde ich es riskieren, aber wie ist das auf der Donau? Gilt einfach der deutsche SBF, also < 20 m? Dann ist alles im Lack. Oder gibt es da eine Rhein-ähnliche Regelung?