Zitat:
Zitat von naabtalskip
Auf welcher Rechtsgrundlage kann man eine Freizeitanlage, die sich nicht in einem geschlossenem Raum befindet, wie einen Yachthafen, schließen?
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Mit "Katastrophenfall" läßt sich so ziemlich alles beschließen oder verbieten, auch ohne große parlamentarische Diskussion Geld bereitstellen oder die Bundeswehr für bestimmte Dinge einsetzen (Hat Helmut Schmidt als Innensenator bei der Sturmflut in Hamburg bereits vorexerziert) !
Dass nach der Aufhebung des Katastrophenfalls u.U. diese Beschlüsse ein parlamentarisches Nachspiel haben können, bleibt davon unberührt.
Viele Grüße,
Fritz