Zitat:
Zitat von Amiga
Für den Binnenschifffahrtsfunk ist zwingend das UBI vorgeschrieben, LRC ist nur für (die) See gültig, aber das weisst Du ja sicher...
Das stimmt "so" nicht!
Als Schweizer mit einem Schiff unter Schweizer-Flagge brauche ich laut CH-Gesetz keinen UBI.
In der Binnenschiffsverordnung wird unter anderem der SRC oder LRC anerkannt und auf Antrag ein ATIS-Nummer und ein Funkrufzeichen erteilt.
Sobald ich ein Schiff chartern würde geht es nur mit einem UBI-Funkzeugnis ;-)
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Dann hab ich wieder was dazu gelernt
