Zitat:
Zitat von Der_Strolch
Björn aber das ist dorch normal, dass Boote ausser in der Bucht auch in anderen Verkaufsplattformen stehn und sollten sie dann da eher weggehn dann hat der Verkäufer bei Ebay sein Produkt nichtmehr im Angebot auch wenn schon Bieter drauf sind....
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Ne das Problem ist, dass er dann auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags verklagt werden kann.
Sobald der erste ein Gebot auf einen Artikel in Ebay abgegeben hat, ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen, aus dem der Verkäufer nicht mehr so ohne Weiteres rauskommt.
Meine zwar viele, aber wenn es mal vor Gericht landet (und ist bereits höchstrichterliche Rechtsprechung des BGH), dann wird der Verkäufer ganz dumm aus der Wäsche schauen
Dann lieber die Methode mit dem Selberersteigern wählen und notfalls die Ebay-Gebühren zähneknirschend tragen
