Zitat:
Zitat von howi
Das ist ja mal ne gute Meldung. Boot ziehen an Sonn- und Feiertagen nun auch mit Sprinter, Ducato möglich...
§30 STVO wurde geändert !
Zitat ADAC:
Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Nicht mehr unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen danach:
• Schaustellerfahrzeuge, auch mit Anhänger
• selbstfahrende Arbeitsmaschinen
• Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen
• Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.
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Weil in der letzten Boote Zeitschrift (09/2009) eine Leserfrage zu diesem Thema gestellt wurde.......
Zitat:
• Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport und Freizeitzwecken
hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.
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Darf nun das Gespann eine zul. Gesamtmasse von bis zu 3,5t. haben, oder der LKW bis 3,5t. Gesamtmasse ?


Es heisst ja: ...hinter LKW mit einer....