Hallo Palmyra,
schau doch einfach in Deine Versicherungsunterlagen. Es kommt sicherlich auch auf den Liegeplatz an. Wenn es grob fahrläßig ist, daß Boot im Wasser zu lassen, dann hat man sicherlich eine (Teil-)Schuld. Aber: Wäre es nicht auch grob fahrläßig jetzt, d.h. bei einem definitiven Fahrverbot das Böötle zum Kranen zu fahren. Slippen sind ja evtl. auch nicht mehr benutzbar.
Ich denke es besteht also kein Problem bezüglich der Versicherung...
Wenn es am Steg so gefährlich ist, wegen Treibgut, dann ist doch das Fahren noch viel gefährlichen...
