Zitat:
Zitat von BAT
brauchst aber auch ne Bescheinigung vom Hersteller...habs bei Audi versucht  
1. Anhängelast (§ 42 StVZO) Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.
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Das ist der Knackpunkt. Amtlich heißt entweder Zulassungsstelle (haste kaum Chancen) oder z.B. TÜV, DEKRA, etc. Einfach mal hinfahren und den Sachverhalt schildern. Wenn der Sachverständige seine Sache versteht, wird er Dir sagen, wie hoch der Wert mit welchen Änderung angenommen werden kann.
Das gibt dann eine neue Zulassung für den Trailer!