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#131
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Hallo Bernd,
so ähnlich klang das bei mir auch - ist aber wohl wenig hilfreich... Ich denke da muss mal mit dem hölzernen Hammer zugehauen werden, sonst bewegt sich da nix... Also in die Liste eintragen. Ich hab auf den Bescheid (der nichtmal eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält) erstmal Widerspruch eingelegt, jetzt sehen wir mal weiter... Markus
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Viele Grüße Markus |
#132
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Ich muss aber trotzdem kurz fragen: was willst du erreichen?
Eine Sperrung der Sportbootschleuse ab Pegel xyz oder ein Ausbaggern der Fahrrinne? Ich denke dass wenn das erste passieren wird, den warum sollte der Steuerzahler das ausbaggern finanzieren? Das müssten schon die umliegenden Clubs organisieren. Die Nebenwasserstr. hat ja 30cm mehr Tiefe - dass sollte reichen. Nicht falsch verstehen, ich wäre auch sauer. Hätt ich nicht vorher hier gelesen wäre mein Prop auch Altmetall. Rechtlich wegen Schadensersatz wird es imho ummöglich. Also Fahrzeugführer muss man die schifffahrtspolizeilichen Hinweise kennen und meiner Meinung stimmt die dort angegebene Tiefe. Bernd |
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#133
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Untiefe Bad Abbach
Hallo Bernd,
Bitte keine voreiligen Schreiben verbreiten. Für alle Schleusenanlagen, egal ob groß oder klein, ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zuständig. Dieses Ministerium hat die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen der WSV (Wasser und Schfffahrtsverwaltung des Bundes) übertragen und diese Verwaltung an die Regional zuständigen WSA (Wasser und Schfffahrtsverwaltung) in unserem fall Regensburg, übertragen. Da der Bund den Unterhalt der Bundeswasserstrassen nicht aus eigener Tasche (Steuergelder) bezahlt, muss also die Großschifffahrt dafür aufkommen. Es gibt da eine Zahlstelle in Koblenz (glaube ich), die da zuständig sind. Auch die Sportbootfahrer, und zwar alle, zahlen für den Unterhalt über die Mitgliedsbeiträge der Verbände (DMYV etc.) an den Bund Gebühren zum Unterhalt der Anlagen und nicht die einzelnen Schifflesfahrervereine. Die zahlen nähmlich ihre Mitgliedsbeiträge an den DMYV. Auch würdest Du (als Club) Dich strafbar machen, wenn Du auf eigene Kosten ein Baggerschiff dort arbeiten liessest. Die WaschPo und das WSA wären sofort dabei! Es ist halt eine Angelegenheit des Bundes und nicht, wie Deine Garragenzufahrt, Dein Privatvergnügen! Also: Eigeninitiative gut und schön, aber hier vollkommen fehl am Platze. Was mich stutzig macht, ist, dass das WSA behauptet, im regionalen Handbuch ist auf die mangelnde Wassertiefe im Unterwasser Bad Abbach hingewiesen! Ich habe die Stelle noch nicht gefunden, aber wenn das so ist, haben alle Schifflesfahrer, die da durch sind, obwohl ihnen der Tiefgang ihrer Boote bekannt war, grob Fahrlässig gehandelt. D.h.: Schaden selbst tragen und kein Versicherungsschutz! Wenn jetzt ein Schifflesfahrer auf die Idee kommt, zu sagen, ich habe das nicht gewust, wird ihn die WaschPo fragen, Wo ist denn ihr Handbuch? Es muss zwingend an Bord eines jeden Schiffes sein und der Schiffsführer hat sich VOR befahren der Strecken über diese kundig zu machen. Tut er das nicht, macht er sich Strafbar. Und zwar keine Ordnungswidrigkeit, sonder Straftat (Gefährdung des Schiffverkehrs und so, richtig heftig). So, als erstmal Füße ruhig halten und im Handbuch lesen. Steht da NICHTS über Tauchtiefe Unterwasser Bad Abbach drin, können wir weiter aktiv werden. Aber das wird dann wohl nur mit Hilfe des DMYV gehen. |
#134
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Zitat:
Ich habe mal gesurft! Es gibt KEINE offenen Wasserpolizeilichen Mitteilungen mit diesem Datum "13-11-2006" mehr. Noch eine Möglichkeit: Bei ELVIS nachschauen. Das geht aber nur noch mit Abo und das habe ich nur im Club. Kann also am Mittwoch weiter schauen. zur Verfügung stand stand ist doch Vergangenheit. Das würde heissen, dass das WSA Regensburg seit knapp 3 Jahren über eine gefährliche Stelle bescheid wusste und nichts unternommen hat. Ich melde mich wieder. |
#135
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Also einfach so lassen - Sorry, find ich nicht gut
Das WSA weiß seit geraumer Zeit was los ist und unternimmt nix. Wenn es heißen sollte Sperre, ist das auch ok, dann muss sich aber die Großschleuse auf eine Menge Arbeit einstellen. Da das nicht gewünscht ist, gibt's ja extra die Sportbootschleuse. Dier würden sich schon anschauen, wenn plötzlich alle Sporties durch die Großschleuse wollen. Und: Wenn das Ding für Boot in der 6m Klasse unbefahrbar ist dann muss da als Text Ruderbootschleuse hin und nicht Sportboot-Schleuse. Weiterhin glaube ich mich erinnern zu können, daß da für die Schleuse Tiefenangaben stehen... Ich guck da mal vorbei. Da ja die Zu- und Abfahrt lediglich der Schleuse dient, denke ich das die Tiefen auch dort eingehalten werden müssen. Also Flinte nicht einfach ins Korn werfen, das haben schon zu viele vor uns gemacht
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Viele Grüße Markus |
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#136
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Zitat:
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#137
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Hi Dieter,
ich meinte da ja auch eher Bernd...
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Viele Grüße Markus |
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#138
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Zitat:
Das "stand" bezieht sich auf das von mir angesprochene Wochenende. Laut Hinweis hat die Schleusenzufahrt 90cm Fahrrinnentiefe bei 170m Pegel Oberndorf. An dem Wochenende war der Pegel 152cm - ergo 72cm Fahrwassertiefe. Der entsprechende Hinweis hängt an. Ist NfB 1800/2006. http://www.elwis.de/NfB/nfb_start.ph...s_id=1800/2006 @Markus: Ich meinte ja auch nicht "nichts" tun, ich wollte nur mal wissen, welches Ziel der Aktionismus hat. Grüße Bernd |
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#139
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Bevor ihr euch umbringt würd ich hald einfach mal bei der zust. Behörde anrufen!!
Da dort mit sicherheit kein Beamter eine eventuelle Beiseitgung des Problems selbst zahlen muss, werden die die Situation am besten einschätzen können. Die Wassertiefe bzw. auch der Grund an dieser Stelle ist denen mit sicherheit bekannt, somit können die auch sagen ob überhaupt ein Aushub an der Stelle in Frage kommt oder techn. möglich ist. Falls es sich um Felsen handelt wird das wahrscheinlich nicht der Fall sein. Im Großen und Ganzen find ich ein persöliches Gespräch sicherlich aufschlussreicher als einen sehr langwirigen Schriftverkehr, welcher ja im Fall Markus auf einen Schadenersatz ausgelegt war und somit das Problem für die Zukunft auch nicht behebt
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Servus ! Tobi |
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#140
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Zitat:
Also, dass passt. Aber da ist folgender Absatz: 1.3 Unterschreitungen der Fahrrinnetiefen und -breiten den Fahrrinnenzustand bekannt gegeben.Örtliche Unterschreitungen der angeführten Fahrrinnentiefen werden vom Wasser- und Schifffahrtsamt Regensburg bei Bedarf durch einen schifffahrtspolizeilichen Hinweis über Mit 90cm kann man (Schifflesfahrer) wohl leben. Weniger aber nicht . Wenn nun der Hinweis 1.3 fehlt, hat das WSA oder so schlechte Karten. Nichts desto Trotz: Die Meldung des BYC über eine Grundberührung Sehr geehrter Herr Reichert, Ihre Anfrage habe ich an unseren Justitiar, Herrn Oliver Laue, weiter geleitet. Freundliche Grüße DMYV e.V. Thomas van de Wert jetzt wohl entsprechend bearbeitet und ich warte auf die Antwort. Bis zur Endgültigen Klärung sollten wir hier im Forum eine allgemeine Warnung veröffentlichen, um weiter Schäden an Antrieben etc. möglichst zu vermeiden. Es ist allerdings traurig, dass diese Hinweise nur auf elektronischem Weg von ELVIS zu erhalten sind, zumal, wenn es sich um ältere (hier aus dem Jahr 2006) stammende Meldungen handelt. Wer hat die denn noch im Kopf? Ich habe den BYC schon mal auf die Abo-Liste von ELVIS gesetzt und werde entsprechende Meldungen von Wichtigkeit an das DF weiter geben. Ich hoffe, dass ist auch in Eurem Sinn? Hat Jemand hier noch eine oder mehrere bessere Ideen? (Radfahren z.B.?!) |
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