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Prüfung schon hinter Dich gebracht ?
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Hallo Wellpaper,
lasst Dich nicht ins Bockshorn jagen. Ich habe mich mich auf den UBI und auch den SRC selbst vorbereitet. Die praktische Prüfung für den UBI war geschenkt - gefragt wurden die Grundbegriffe für ein Funkgerät - welche Tasten sind wofür - und einige Situationen im Funkverkehr simuliert. Als Unterlage habe ich das Buch von Rolf Dryer verwendet - das reicht aus. Die Prüfung habe ich gemacht bei PA Nürnberg Ausland in Sinzing - ich kann die Prüfer nur empfehlen, die lassen Dich schon nicht hängen. Du mußt wissen, wie der Hase läuft, aber nicht perfekt sein. Nachdem ich gesehen habe, wir das bei dem UBI läuft, habe ich bei nächsten Termin den SRC genau so locker bestanden - obwohl ich das Gerät noch nie in Natura gesehen hatte. Wenn Du die Menustruktur kennst, dann weißt Du, was Du machen mußt. Moderne Handys sind komplizierter als so ein Funkgerät. |
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Ja is alles scho längst überstanden, bin aber grad dabei den SRC zu machen, den allerdings jetzt in einer Schule.
Binnen is überhaupt kein Problem, auch nicht die Praxis. Denn einstellen muss ma gar nix! Ausser umschalten von See auf Binnen beim Einschalten. Da hab i gsagt: Keine Ahnung, jedes Gerät ist anders, ich hab auch nicht in einer Schule gelernt und meins aufm Boot is ein reines Binnengerät, bitte zeigen Sie es mir. Das musste er dann auch und ausser Squelch drehen und Sprechtaste drücken musst ich gar nichts machen. Also traut euch! Beim SRC muss aber am Gerät gespielt werden, da is echt hilfreich wenn du das üben kannst. Ein fremdes wird zwar auch ähnlich sein, aber während der Prüfung is des eher schlecht hier suchen zu müssen. Was im Notfall aber auch gemacht werden muss. Neue Info übrigens wer was braucht: Wer keinen UBI hat und auf Binnen ein Funkgerät an Bord hat, braucht keinen Schein! Er darf es nur nicht einschalten! Also nix mit ausbauen oder man darf nicht fahren. Dagegen auf See: Wenn ein Funkgerät an Bord ist, muss der Skipper auf jeden Fall mind. den SRC haben! Es reicht nicht das ein anderer an Bord den Schein hat, der Skipper braucht ihn, und das wird immer öfters kontrolliert. Aussage meiner Bootsfahrschule. Ich hab keine Gesetzestexte davon, also jetzt nicht rumspekulieren weil jemand es anders gehört hat. Nachfragen bei der hilfsbereiten Fahrschule hilft Vorher dachte ich es wär genau andersrum, deshalb hab ich auch den UBI gemacht. War aber gar nicht nötig. Egal, jetzt hab ich dann beide. |
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Zitat:
Vorschrift ist: Ist ein Funkgerät an Bord eines Kleinfahrzeuges, so MUSS dieses NICHT eingeschaltet sein. ABER: Ist dieses Kleinfahrzeug im Schleusenbereich (Ober- oder / und Unterwasser) unterwegs oder liegt im Schleusenbereich still, MUSS der Kanal 10 eingeschaltet sein. Analog dazu bei einer Havarie. Also: Einer an Bord MUSS den UBI haben, wenn eine Funke an Bord ist. Ende der Fahnenstange. Ps.: Die Funke wird natürlich nicht ausgebaut und über Bord geworfen oder so. Aber die Stromverbindung wird unterbrochen und Plombiert. Strafverfahren nach BGB 1 und 2, zuständig die BundesNetzBehörde. Pss.: Du warst mit einem Schlauchi und ner Handfunke unterwegs? Na, die hättest DU ja im Ernstfall im Kanal versenken können. Ich habe nämlich gelernt, dass diese Geräte auf Kleinfahrzeugen NICHT zugelassen sind. |
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#25
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Hi,
nein, ich hatte keine Handfunke dabei, ich war ganz brav am Schleusentelefon. Obwohl ich zwar eins hab, hätte das Versenken nichts gebracht, denn ihm wurde beigebracht zu schwimmen Und wie schon geschrieben, durch die Aussage jetzt mehrerer Fahrschulen, muss keiner an Board den UBI haben wenn ein Funkgerät an Board ist, einfach nicht einschalten reicht aus. Bei einem Notfall ist das was anderes, wenn jemand aus Hilfegründen den Funk einschaltet darf er das natürlich. Und weil ich bis jetzt von noch niemanden das ganze schriftlich bekommen konnte, möcht ich die zwei Meinungen gerne klären. Du bist ja nicht der einzige der so denkt, aber wo stehts geschrieben? Wo steht das mit dem Verplomben und wie heisst diese Vorschrift? Und wie soll ich den Schleusenfunk mithören mit nur einem Funkgerät an Board wenn ich auf Kanal 10 bin? |
#26
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Zitat:
ROT: Auch Fahrschulen wissen nicht alles. Frage mal nach der Situation "Boot mit Funk im Schleusenbereich". Wen Deine Fahrschule auch da behauptet, einfach nicht einschalten und alles ist in Ordnung, Wechsel am besten den Ausbilder. Den DER hat keine Ahnung! BLAU: Frag doch einfach mal bei der dafür zuständigen BundesNetzAgentur an. Dort wird Dir geholfen. Ganz sicher. Die sagen Dir aus den Stehgreif, gegen welche Vorschriften Du verstößt und welche Maßnahmen die BNA im Fall der Fälle ergreifen wird und wie (nach BGB) die Strafen ausfallen können. Auskunft darüber gegen auch die WSA. GRÜN: Mit einem Zugelassen (ATIS) Gerät geht das ohne weiteres. 2-Kanal-Überwachung, z.B. Das machen auch schon etliche Uraltgeräte aus dem vorigen Jahrhundert. |
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Bremer Waschpo hat eine Abt fuer Sportboote und ein eigenes Waschpo Boot BREMEN 15 lestzte Woche an der Marina Bremen 2 Boote an die Kette geleget wegen Funk Bußgeld ca 8000 Euro je Boot hier musst Du hoellisch aufpassen das es mit Binnenfunk und Seefunk passt wir haben im Stadtgebiet Bremen die Grenze an der Eisenbahnbruecke zwischen Binnenfunk und Seefunk hab übrigens SRC im Frühjahr gemacht es gibt bei uns an der Kueste aucht Zoneneinteilung die man bei der Bundesnetzagentur Online abrufen kann Binnen Seefunk
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Grüße Gaby + Peter |
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#28
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Zitat:
Im DSC Modus ist das wunderbar, da klappt das auch mit mehrern Kanälen. elwis.de 88. Warum kann die Hörbereitschaft auf zwei Kanälen im Binnenschifffahrtsfunk nicht durch die Zweikanalüberwachung (Dual-Watch) wahrgenommen werden? a. Die Zweikanalüberwachung ermöglicht nicht den gleichzeitigen Empfang auf zwei Funkkanälen d. Die Zweikanalüberwachung funktioniert nur in bestimmten Verkehrskreisenb. Die Zweikanalüberwachung vermindert die Empfangsreichweite der Funkanlage c. Die Zweikanalüberwachung wertet die ATIS-Kennungen anderer Funkstellen nicht aus richtige Antwort is a. Ich meine aber, dass die Fragestellung bei meiner schon einige Zeit zurück liegenden Prüfung noch eine andere war und damals Dual-Watch eindeutig untersagt wurde.
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Viele Grüße aus Schweden, Wolfgang |
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#29
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Zitat:
Edit: Wolfang war schneller |
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#30
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Zitat:
Und auch nicht Zulassungsfähig. Nur Berufsschifffahrt für den internen Funkverkehr an Bord.... Dieter: Ich bin der Meinung, dass ein mit Funk ausgerüstet Fahrzeug, egal ob groß oder klein, immer Hörbereitschaft auf Kanal 10 haben muss..... |
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