Untiefe Sportbootschleuse Bad Abbach Unterwasser - Seite 14 - Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler
Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler  

Zurück   Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler > Donau > Donau (D)

Donau (D) Deutsche Donau mit MDK

Antwort
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
  #131  
Alt 20.09.2009, 21:38
Benutzerbild von MarkusP
MarkusP MarkusP ist offline
Kapitän zur See
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Im Wald und auf der Heidi :-)
Hafen: Kapflberg
Mein Boot: Steißbrecher
Bootsname: Bluefire
Beiträge: 1.592
Thanks: 1.207
Erhielt 1.376 mal Danke in 790 Beiträgen
Standard

Hallo Bernd,
so ähnlich klang das bei mir auch - ist aber wohl wenig hilfreich...
Ich denke da muss mal mit dem hölzernen Hammer zugehauen werden, sonst bewegt sich da nix...
Also in die Liste eintragen. Ich hab auf den Bescheid (der nichtmal eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält) erstmal Widerspruch eingelegt, jetzt sehen wir mal weiter...

Markus
__________________
Viele Grüße

Markus
Mit Zitat antworten
  #132  
Alt 21.09.2009, 10:59
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
Obermaat
 
Registriert seit: 23.08.2009
Ort: München
Mein Boot: Ski Nautique 196
Beiträge: 52
Thanks: 22
Erhielt 32 mal Danke in 18 Beiträgen
Standard

Ich muss aber trotzdem kurz fragen: was willst du erreichen?
Eine Sperrung der Sportbootschleuse ab Pegel xyz oder ein Ausbaggern der Fahrrinne?

Ich denke dass wenn das erste passieren wird, den warum sollte der Steuerzahler das ausbaggern finanzieren? Das müssten schon die umliegenden Clubs organisieren. Die Nebenwasserstr. hat ja 30cm mehr Tiefe - dass sollte reichen.

Nicht falsch verstehen, ich wäre auch sauer. Hätt ich nicht vorher hier gelesen wäre mein Prop auch Altmetall.

Rechtlich wegen Schadensersatz wird es imho ummöglich. Also Fahrzeugführer muss man die schifffahrtspolizeilichen Hinweise kennen und meiner Meinung stimmt die dort angegebene Tiefe.

Bernd
Mit Zitat antworten
Folgende Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #133  
Alt 21.09.2009, 14:02
Der Stromer Der Stromer ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: Doofdorf
Beiträge: 10.490
Thanks: 11.949
Erhielt 9.865 mal Danke in 5.810 Beiträgen
Standard Untiefe Bad Abbach

Hallo Bernd,

Bitte keine voreiligen Schreiben verbreiten.
Für alle Schleusenanlagen, egal ob groß oder klein, ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zuständig. Dieses Ministerium hat die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen der WSV (Wasser und Schfffahrtsverwaltung des Bundes) übertragen und diese Verwaltung an die Regional zuständigen WSA (Wasser und Schfffahrtsverwaltung) in unserem fall Regensburg, übertragen.

Da der Bund den Unterhalt der Bundeswasserstrassen nicht aus eigener Tasche (Steuergelder) bezahlt, muss also die Großschifffahrt dafür aufkommen. Es gibt da eine Zahlstelle in Koblenz (glaube ich), die da zuständig sind.

Auch die Sportbootfahrer, und zwar alle, zahlen für den Unterhalt über die Mitgliedsbeiträge der Verbände (DMYV etc.) an den Bund Gebühren zum Unterhalt der Anlagen und nicht die einzelnen Schifflesfahrervereine. Die zahlen nähmlich ihre Mitgliedsbeiträge an den DMYV.

Auch würdest Du (als Club) Dich strafbar machen, wenn Du auf eigene Kosten ein Baggerschiff dort arbeiten liessest. Die WaschPo und das WSA wären sofort dabei! Es ist halt eine Angelegenheit des Bundes und nicht, wie Deine Garragenzufahrt, Dein Privatvergnügen!

Also: Eigeninitiative gut und schön, aber hier vollkommen fehl am Platze.

Was mich stutzig macht, ist, dass das WSA behauptet, im regionalen Handbuch ist auf die mangelnde Wassertiefe im Unterwasser Bad Abbach hingewiesen! Ich habe die Stelle noch nicht gefunden, aber wenn das so ist, haben alle Schifflesfahrer, die da durch sind, obwohl ihnen der Tiefgang ihrer Boote bekannt war, grob Fahrlässig gehandelt. D.h.: Schaden selbst tragen und kein Versicherungsschutz!

Wenn jetzt ein Schifflesfahrer auf die Idee kommt, zu sagen, ich habe das nicht gewust, wird ihn die WaschPo fragen, Wo ist denn ihr Handbuch? Es muss zwingend an Bord eines jeden Schiffes sein und der Schiffsführer hat sich VOR befahren der Strecken über diese kundig zu machen. Tut er das nicht, macht er sich Strafbar. Und zwar keine Ordnungswidrigkeit, sonder Straftat (Gefährdung des Schiffverkehrs und so, richtig heftig).

So, als erstmal Füße ruhig halten und im Handbuch lesen. Steht da NICHTS über Tauchtiefe Unterwasser Bad Abbach drin, können wir weiter aktiv werden. Aber das wird dann wohl nur mit Hilfe des DMYV gehen.
Mit Zitat antworten
Folgende Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #134  
Alt 21.09.2009, 15:53
Der Stromer Der Stromer ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: Doofdorf
Beiträge: 10.490
Thanks: 11.949
Erhielt 9.865 mal Danke in 5.810 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Hab ne Antwort aus Regensburg bekommen. Kann ich aus Datenschutz hier natürlich nicht abdrucken, o-Ton ist aber: selber schuld...




Also, keine "Fehlstelle" sondern einfach eine zu geringe Fahrrinnentiefe die "bekannt" ist und auch in den schiff. Hinweisen für jeden lesbar.

Bernd
Zitat:Beiliegenden schifffahrtspolizeilichen Hinweis Nr. 52/2006 vom 13.11.2006 ... Das bedeutet, dass in der unterstromigen Zufahrt zur Sportbootschleuse bad Abbach lediglich eine Fahrrinnentiefe zwischen 84 cm und 72 cm zur Verfügung stand

Ich habe mal gesurft! Es gibt KEINE offenen Wasserpolizeilichen Mitteilungen mit diesem Datum "13-11-2006" mehr.

Noch eine Möglichkeit: Bei ELVIS nachschauen. Das geht aber nur noch mit Abo und das habe ich nur im Club. Kann also am Mittwoch weiter schauen.

zur Verfügung stand stand ist doch Vergangenheit. Das würde heissen, dass das WSA Regensburg seit knapp 3 Jahren über eine gefährliche Stelle bescheid wusste und nichts unternommen hat.

Ich melde mich wieder.
Mit Zitat antworten
Folgende Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #135  
Alt 21.09.2009, 17:49
Benutzerbild von MarkusP
MarkusP MarkusP ist offline
Kapitän zur See
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Im Wald und auf der Heidi :-)
Hafen: Kapflberg
Mein Boot: Steißbrecher
Bootsname: Bluefire
Beiträge: 1.592
Thanks: 1.207
Erhielt 1.376 mal Danke in 790 Beiträgen
Standard

Also einfach so lassen - Sorry, find ich nicht gut
Das WSA weiß seit geraumer Zeit was los ist und unternimmt nix.
Wenn es heißen sollte Sperre, ist das auch ok, dann muss sich aber die Großschleuse auf eine Menge Arbeit einstellen. Da das nicht gewünscht ist, gibt's ja extra die Sportbootschleuse. Dier würden sich schon anschauen, wenn plötzlich alle Sporties durch die Großschleuse wollen.
Und: Wenn das Ding für Boot in der 6m Klasse unbefahrbar ist dann muss da als Text Ruderbootschleuse hin und nicht Sportboot-Schleuse. Weiterhin glaube ich mich erinnern zu können, daß da für die Schleuse Tiefenangaben stehen... Ich guck da mal vorbei. Da ja die Zu- und Abfahrt lediglich der Schleuse dient, denke ich das die Tiefen auch dort eingehalten werden müssen. Also Flinte nicht einfach ins Korn werfen, das haben schon zu viele vor uns gemacht
__________________
Viele Grüße

Markus
Mit Zitat antworten
Folgende Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #136  
Alt 21.09.2009, 19:39
Der Stromer Der Stromer ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: Doofdorf
Beiträge: 10.490
Thanks: 11.949
Erhielt 9.865 mal Danke in 5.810 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
Also einfach so lassen - Sorry, find ich nicht gut
Das WSA weiß seit geraumer Zeit was los ist und unternimmt nix.
Wenn es heißen sollte Sperre, ist das auch ok, dann muss sich aber die Großschleuse auf eine Menge Arbeit einstellen. Da das nicht gewünscht ist, gibt's ja extra die Sportbootschleuse. Dier würden sich schon anschauen, wenn plötzlich alle Sporties durch die Großschleuse wollen.
Und: Wenn das Ding für Boot in der 6m Klasse unbefahrbar ist dann muss da als Text Ruderbootschleuse hin und nicht Sportboot-Schleuse. Weiterhin glaube ich mich erinnern zu können, daß da für die Schleuse Tiefenangaben stehen... Ich guck da mal vorbei. Da ja die Zu- und Abfahrt lediglich der Schleuse dient, denke ich das die Tiefen auch dort eingehalten werden müssen. Also Flinte nicht einfach ins Korn werfen, das haben schon zu viele vor uns gemacht
Vollkommen Richtig. Ich habe mit meinem Beitrag auch nicht gemeint, NichtsTun, sondern mal eben abwarten, was der BYC als Mitglied im DMYV erreichen kann. Und da gebe ich hier bescheid.
Mit Zitat antworten
  #137  
Alt 21.09.2009, 19:46
Benutzerbild von MarkusP
MarkusP MarkusP ist offline
Kapitän zur See
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Im Wald und auf der Heidi :-)
Hafen: Kapflberg
Mein Boot: Steißbrecher
Bootsname: Bluefire
Beiträge: 1.592
Thanks: 1.207
Erhielt 1.376 mal Danke in 790 Beiträgen
Standard

Hi Dieter,
ich meinte da ja auch eher Bernd...
__________________
Viele Grüße

Markus
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #138  
Alt 22.09.2009, 10:22
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
Obermaat
 
Registriert seit: 23.08.2009
Ort: München
Mein Boot: Ski Nautique 196
Beiträge: 52
Thanks: 22
Erhielt 32 mal Danke in 18 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Der Kassierer Beitrag anzeigen
zur Verfügung stand stand ist doch Vergangenheit. Das würde heissen, dass das WSA Regensburg seit knapp 3 Jahren über eine gefährliche Stelle bescheid wusste und nichts unternommen hat.
Hallo Dieter.
Das "stand" bezieht sich auf das von mir angesprochene Wochenende.
Laut Hinweis hat die Schleusenzufahrt 90cm Fahrrinnentiefe bei 170m Pegel Oberndorf. An dem Wochenende war der Pegel 152cm - ergo 72cm Fahrwassertiefe.

Der entsprechende Hinweis hängt an. Ist NfB 1800/2006.
http://www.elwis.de/NfB/nfb_start.ph...s_id=1800/2006

@Markus: Ich meinte ja auch nicht "nichts" tun, ich wollte nur mal wissen, welches Ziel der Aktionismus hat.

Grüße
Bernd
Angehängte Grafiken
Dateityp: pdf 52in06.pdf (66,5 KB, 2322x aufgerufen)
Mit Zitat antworten
Folgende Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #139  
Alt 22.09.2009, 12:41
Benutzerbild von Gobbi
Gobbi Gobbi ist offline
Oberbootsmann
 
Registriert seit: 19.06.2009
Ort: Landau a.d.Isar
Mein Boot: Gobbi 225 sport
Bootsname: Italo Balbo
Betriebsstunden aktuelle Saison: 35
Beiträge: 198
Thanks: 196
Erhielt 188 mal Danke in 122 Beiträgen
Meine Stimmung: heiss
Standard

Bevor ihr euch umbringt würd ich hald einfach mal bei der zust. Behörde anrufen!!
Da dort mit sicherheit kein Beamter eine eventuelle Beiseitgung des Problems selbst zahlen muss, werden die die Situation am besten einschätzen können.
Die Wassertiefe bzw. auch der Grund an dieser Stelle ist denen mit sicherheit bekannt, somit können die auch sagen ob überhaupt ein Aushub an der Stelle in Frage kommt oder techn. möglich ist. Falls es sich um Felsen handelt wird das wahrscheinlich nicht der Fall sein.

Im Großen und Ganzen find ich ein persöliches Gespräch sicherlich aufschlussreicher als einen sehr langwirigen Schriftverkehr, welcher ja im Fall Markus auf einen Schadenersatz ausgelegt war und somit das Problem für die Zukunft auch nicht behebt
__________________
Servus ! Tobi
Mit Zitat antworten
Folgende Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #140  
Alt 22.09.2009, 17:44
Der Stromer Der Stromer ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.07.2009
Ort: Doofdorf
Beiträge: 10.490
Thanks: 11.949
Erhielt 9.865 mal Danke in 5.810 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Hallo Dieter.
Das "stand" bezieht sich auf das von mir angesprochene Wochenende.
Laut Hinweis hat die Schleusenzufahrt 90cm Fahrrinnentiefe bei 170m Pegel Oberndorf. An dem Wochenende war der Pegel 152cm - ergo 72cm Fahrwassertiefe.

Der entsprechende Hinweis hängt an. Ist NfB 1800/2006.
http://www.elwis.de/NfB/nfb_start.ph...s_id=1800/2006

@Markus: Ich meinte ja auch nicht "nichts" tun, ich wollte nur mal wissen, welches Ziel der Aktionismus hat.

Grüße
Bernd
Hallo Bernd und @,
Also, dass passt. Aber da ist folgender Absatz:

1.3 Unterschreitungen der Fahrrinnetiefen und -breiten
Örtliche Unterschreitungen der angeführten Fahrrinnentiefen werden vom Wasser- und
Schifffahrtsamt Regensburg bei Bedarf durch einen schifffahrtspolizeilichen Hinweis über
den Fahrrinnenzustand bekannt gegeben.

Mit 90cm kann man (Schifflesfahrer) wohl leben. Weniger aber nicht . Wenn nun der Hinweis 1.3 fehlt, hat das WSA oder so schlechte Karten.

Nichts desto Trotz: Die Meldung des BYC über eine Grundberührung

Sehr geehrter Herr Reichert,

Ihre Anfrage habe ich an unseren Justitiar, Herrn Oliver Laue, weiter geleitet.

Freundliche Grüße
DMYV e.V.
Thomas van de Wert

jetzt wohl entsprechend bearbeitet und ich warte auf die Antwort.

Bis zur Endgültigen Klärung sollten wir hier im Forum eine allgemeine Warnung veröffentlichen, um weiter Schäden an Antrieben etc. möglichst zu vermeiden.

Es ist allerdings traurig, dass diese Hinweise nur auf elektronischem Weg von ELVIS zu erhalten sind, zumal, wenn es sich um ältere (hier aus dem Jahr 2006) stammende Meldungen handelt. Wer hat die denn noch im Kopf?

Ich habe den BYC schon mal auf die Abo-Liste von ELVIS gesetzt und werde entsprechende Meldungen von Wichtigkeit an das DF weiter geben. Ich hoffe, dass ist auch in Eurem Sinn?

Hat Jemand hier noch eine oder mehrere bessere Ideen? (Radfahren z.B.?!)
Mit Zitat antworten
Folgende Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 2 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 2)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:18 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.6 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Alle Rechte bei Olaf Schuster