Freunde, nicht so negativ!
Erstmal das WSA fragen und dann die Gemeinde. Es gibt Uferstreifen, die sind als Ankerplätze zugelassen, aber nicht explizit ausgewiesen. Aber das WSA kennt die. Und wenn ein Stück Ufer der Gemeinde gehört (ja, auch das gibt es), dann ist eben die für eine etwaige Erlaubniss zuständig.
Auch in Bayern geht (manchmal) was! Zum Beispiel Lohstadt: Da gibt es ein Gasthaus, dem Gehört ein Uferstreifen. Und da ist Anlagen und liegen bleiben ohne weiteres möglich, ohne das Jemand Schimpft, wenn der Wirt die Erlaubnis erteilt.
Auch im Oberwasser Schleuse Regensburg liegt seit eh und je ein MoBo am Ufer fest. Ist auch Eigentum. Und Querab Donaustauf im Seitenarm unter der Brücke liegen ebenfalls einige Boote seit Jahren fest.
Aber generell ist das Festliegen am Ufer nicht gestattet und schon garnicht in Nähe der Fahrrinne! Und auf dem MDK ist streckenweise sogar das Ankerwerfen strengstens untersagt
, auch in Notfällen!!!!