#1
|
|
Auto-Beschlagnahme und Bootsschein?
Zitat:
Viele Grüße, Fritz |
#2
|
||||
|
||||
Ich würde mal spontan Gefährdung in den Raum werfen.. Ist ja auch Teilnahme am Öffentlichen Verkehr, also würde das schon Sinn machen...Strassenverkehrsgefährdung bist dein Lappen auch los. Nix 3 Monate laufen oder so - nein. Ganz weg.
|
#3
|
Also z.B. besoffen mit dem Fahrrad fahren ist so ein Punkt.
Ich vermute mal stark alkoholisiert in nem 15 PS Booterl und der Lappen ist genauso weg. |
#4
|
"Verkehrgefährdung"
Ich hatte aus dem Post von "Hanseat" den Eindruck gewonnen, daß es spezifische Tatbestände gibt, die von 5- bis 15-Pslern begangen werden. Bis man als Radfahrer den Führerschein los wird, da muß man auch schon heftig gebechert haben!
Bei größeren Schiffen ist dann eben der Bootsschein weg. "(Strassen-)verkehrsgefährdung" ist nicht grundsätzlich etwas, wofür man den Führerschein auf Dauer los wird. Viele Grüße, Fritz |
#5
|
pauschalisiert mal nicht so mit den 5 bis 15 PSlern
Ich hab auch nen Schein und fahr oft mit dem 15 PS oder dem 9.9 PS Motor rum ... wusste bislang nicht, dass man dann gleich in ner Schublade landet :( |
#6
|
Ich auch nicht!!!
|
#7
|
Wäre die Frage ob die 0,5 Promille Grenze auch bei führerscheinfreien Booten gilt oder ob das ähnlich wie beim Rad funktioniert.
__________________
Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
#8
|
Speziell die Alkoholfrage versteh ich nicht ganz.....
Bin noch nie mit mehr als nem Radler Boot gefahren Trinken kann ich auch abends im Hafen, dann auch mehr als der Durst verlangt, wenn es sein muss |
Folgende Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag: | ||
#9
|
Und am nächsten Morgen kommt wieder die Promillegrenze ins Spiel wenns mehr war als der Durst verlangt.
__________________
Gruß Wolf www.donauurlaub.de https://www.youtube.com/watch?v=tr9f...ature=youtu.be |
#10
|
Sag ich jetzt nix dazu
|
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|