Durchfahrtshöhen Deggendorf-Passau - Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler
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Donau (D) Deutsche Donau mit MDK

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  #1  
Alt 05.05.2010, 01:10
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Da ich sie gerade in eine Mail geschrieben habe, hier mal die interessanten Höhen unter 10m.

kritische Höhen:
Autobahnbrücke Deggenau km 2282,52 9,85m
Straßenbrücke Winzer km 2266,23 8,75m (11,28 im Scheitel)
Straßenbrücke Vilshofen km 2249,16 7,95m
Kabelsteg bei Schleuse Kachlet km 2230,63 8,45m
Wegbrücke UW Kachlet km 2230,43 9,40m
Eisenbahnbrücke Steinbach km 2230,28 6,30m
Schanzlbrücke km 2226,96 7,75m
Luitpoldbrücke Passau km 2225,75 5,15m (Durchfahrtshöhenansage: 0851-4905778)


Das wurde ich von einem Segler gefragt.
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  #2  
Alt 05.05.2010, 06:36
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nur so als Hinweis für die Donau

bei der Sportbootschleuse Bad Abbach ist am Unterwasser ne Fahrradbrücke... ich denk mal max. 4,5m Durchfahrtshöhe
__________________
Gruß Günni

Jeder Tag, an dem du nicht lachst, ist ein verlorener Tag.



www.pferdehof-doehlau.de
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  #3  
Alt 05.05.2010, 10:44
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Die Sportbootschleuse kann ein Segler eh nicht nehmen, da sie nicht gerade tief ist.
Im Schleusenkanal Regensburg ist die geringste Höhe 5,95 m.

Mich hatte jemand angeschrieben, der mit einem Segler mit 9,5m hohem Mast von Deggendorf nach Passau unter Segel fahren möchte.
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  #4  
Alt 05.05.2010, 17:48
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Zitat:
Zitat von Wolf b. Beitrag anzeigen
Da ich sie gerade in eine Mail geschrieben habe, hier mal die interessanten Höhen unter 10m.

kritische Höhen:
Autobahnbrücke Deggenau km 2282,52 9,85m
Straßenbrücke Winzer km 2266,23 8,75m (11,28 im Scheitel)
Straßenbrücke Vilshofen km 2249,16 7,95m
Kabelsteg bei Schleuse Kachlet km 2230,63 8,45m
Wegbrücke UW Kachlet km 2230,43 9,40m
Eisenbahnbrücke Steinbach km 2230,28 6,30m
Schanzlbrücke km 2226,96 7,75m
Luitpoldbrücke Passau km 2225,75 5,15m (Durchfahrtshöhenansage: 0851-4905778)

Das wurde ich von einem Segler gefragt.
Schön gemacht, Wolf. Haste ihm aber auch gesagt, dass er den Wasserstand beachten MUSS? Deine Angaben sind Höhen bei "Normal schiffbarem Wasserstand". Für Vorgestern z.B. hättest Du bei Passau schon 30 cm abziehen müssen, sonst wird der Mast automatisch gekürzt!

Ich frage mich nur, ob der Segler nicht das vorgeschriebene Handbuch dabei hat. Da steht alles drinn, was er wissen muss. Vorausgesetzt, er kann lesen.
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  #5  
Alt 05.05.2010, 17:55
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Zitat:
Zitat von BAT Beitrag anzeigen
nur so als Hinweis für die Donau

bei der Sportbootschleuse Bad Abbach ist am Unterwasser ne Fahrradbrücke... ich denk mal max. 4,5m Durchfahrtshöhe
Das Problem ist wohl nicht diese Brücke, sondern die Wassertiefe!!!!

Die Einmündung in die Donau ist heute aktuell 06:00 OBERNDORF 212(-10) minus 110 cm = 102cm!!!!!

Da hat der Segler noch ganz andere Probleme! Rückwärts wieder in die Bootsschleuse und obenrum in die Große!
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  #6  
Alt 05.05.2010, 18:14
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Zitat:
Zitat von Der Stromer Beitrag anzeigen
Schön gemacht, Wolf. Haste ihm aber auch gesagt, dass er den Wasserstand beachten MUSS? Deine Angaben sind Höhen bei "Normal schiffbarem Wasserstand". Für Vorgestern z.B. hättest Du bei Passau schon 30 cm abziehen müssen, sonst wird der Mast automatisch gekürzt!

Ich frage mich nur, ob der Segler nicht das vorgeschriebene Handbuch dabei hat. Da steht alles drinn, was er wissen muss. Vorausgesetzt, er kann lesen.
Für Segler ist gar nix vorgeschrieben, Dieter.
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...geln_recht.htm


Ich hab ihm die entsprechenden Seiten aus dem weska gescannt und angehängt. Das wird dann vermutlich alles sein was er an Unterlagen dabei hat.
Die Durchfahrtshöhen sind dort mit Li.Hö.ü.HSW angegeben.
Zitat:
HÖCHSTER SCHIFFFAHRTSWASSERSTAND (HSW)

entsprechend den Richtlinien der Donaukommission der Wasserstand, der einem Abfluss mit einer Überschreitungsdauer von 1% entspricht. Für die Bestimmung der Abflussdauerlinie wird eine Periode von 40 Jahren herangezogen.
http://www.verkehr.co.at/templates/v...ossar=h&id=662
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  #7  
Alt 06.05.2010, 08:07
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Zitat:
Zitat von Wolf b. Beitrag anzeigen

Mich hatte jemand angeschrieben, der mit einem Segler mit 9,5m hohem Mast von Deggendorf nach Passau unter Segel fahren möchte.
Ist doch auf der Donau gar nicht erlaubt
__________________
Schöne Grüße, Olaf

Meine derzeitige Position

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  #8  
Alt 06.05.2010, 12:45
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Zitat:
Zitat von howi Beitrag anzeigen
Ist doch auf der Donau gar nicht erlaubt
Hast du mal ne Quelle dazu?
Das war auch mein erster Gedanke und wollte ihm das mitteilen.
Gefunden habe ich dann den Link:
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...geln_recht.htm
Zitat:
Das Befahren der Bundeswasserstraßen Main, Main-Donau-Kanal und Donau mit Segelbooten ist grundsätzlich erlaubt und von der Genehmigungspflicht ausgenommen (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Binnenschifffahrtsaufgabengesetz - BinSchAufgG).
Der Führer von Segelbooten von weniger als 15 m Länge mit Antriebsmaschine mit einer Leistung von 3,68 kW (5 PS) oder mehr benötigt den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen oder einen anderen Befähigungsnachweis (§§ 2 und 3 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen - SportbootFüV-Bin).
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  #9  
Alt 06.05.2010, 14:24
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Zitat:
Zitat von Wolf b. Beitrag anzeigen
Hast du mal ne Quelle dazu?
Das war auch mein erster Gedanke und wollte ihm das mitteilen.
Gefunden habe ich dann den Link:
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...geln_recht.htm
Ich hab das auch irgendwo gelesen ist länger her. Flyer Waschpo oder WSA ? Ich bin auf der Suche
__________________
Grüße Gaby + Peter
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  #10  
Alt 06.05.2010, 14:27
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Zitat:
Zitat von Wolf b. Beitrag anzeigen
Für Segler ist gar nix vorgeschrieben, Dieter.
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...geln_recht.htm


Ich hab ihm die entsprechenden Seiten aus dem weska gescannt und angehängt. Das wird dann vermutlich alles sein was er an Unterlagen dabei hat.
Die Durchfahrtshöhen sind dort mit Li.Hö.ü.HSW angegeben.
http://www.verkehr.co.at/templates/v...ossar=h&id=662
Hallo Wolf und @!

Dein Link oben, Wolf, ist für die Deutsche Donau nicht relevant! Es steht .at dahinter.

Also, ich hab da mal ein bisschen gesucht (wer suchet, der findet meist auch)

Also 1.) Dein Segler MUSS die "Donauschifffahrtspolizeiverordnung" kurz DonauSchPV an Bord haben.
Siehe auch eben in dieser DonauSchPV auf Seit 195 §8.35, da wird nämlich der § 1.11 von Seite 39 geändert, und zwar bis mindestens 2013. Ende der Fahnenstange! (Man soll immer das GANZE Werk lesen, und nicht nur das, was einem gerade so gefällt, trifft auch auf alle Anderen Sportbootfahrer zu, die hier in letzter Zeit der Meinung waren, diese Verordnung braucht nicht mehr an Bord zu sein ) ZUSÄTZLICH ist noch der Regionale Teil dieser Verordnung mit zu führen.

Die DonauSchPV findet der geneigte Schifflesfahrer hier: www.elwis.de/altes-Schifffahrtsrecht/downloads/pdfs/DonauSchPV.pdf

in der Fassung vom 03. März 2010, also ganz aktuell!

Ist allerdings mit 3,9 mb nicht ganz klein und kann daher auch im Forum nicht veröffentlicht werden.

Zum Segeln auf der Donau allgemein: Es ist NICHT verboten, siehe hier:

http://www.stmug.bayern.de/umwelt/na...geln_recht.htm

aber mit sehr vielen Auflagen verbunden und daher ist es wohl besser, immer unter Maschine zu fahren. Auch hängt das ganz einfach damit zusammen, dass die Regelung "Segelboot unter Land hat immer Vorfahrt" hier nicht auf den Berufsverkehr an zu wenden ist. DER wird nämlich keinem Segler ausweichen (können)! Auch ist es m.E. einigermassen vermessen, auf einem Fluß, der offiziell als "Gebrigsfluss" eingestuft ist, Segeln zu wollen

Durchfahrtshöhen bei HSW (den Begriff habe ich vorgestern gesucht Alzi läßt grüßen ) sind in Deiner Aufstellung nicht ganz korreckt, Wolf. Der Segler sollte sich diese bei ELWIS herunterladen: http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...tler-Donau.pdf
Stand: 18.06.2009,

und hier
http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...rtler-Main.pdf
zu finden.

Für alle Anderen Böötlesfahrer: da steht dann auch was über Bad Abbach, Sportbootschleuse und Wasserstände drinn:
Die maximale Tauchtiefe Unterwasser Sportbootschleuse Bad Abbach beträgt Pegel Oberndorf MINUS 120 cm!!!!!!!!

Die Pegelstände sind für Euch jeden Tag frisch hier im Forum nachlesbar.

Geändert von Der Stromer (06.05.2010 um 15:44 Uhr).
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