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Festmachen / Stilliegen
Hallo Howi,
nach wir da ja am Wochenende heftig diskutiert haben, hier die Links zum Thema Stillliegen / Festmachen. Binnenschiffahrtsstrassenordnung: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech....02/index.html Donauschiffahrtspolizeiverordnung: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech...l_7/index.html Ergebnis: Festmachen und Stilliegen ist (ausser in Kanälen) dort erlaubt wo es nicht verboten ist (Schilder), bzw. nicht an besonderen Stellen (Kurven, Fahrrinne, Hochspannung,...). Ich darf doch mit ein wenig Stolz behaupten, daß zumindest meine theoretischen Kentnisse noch (zumindest teilweise) vorhanden sind und ich gegen Chefe in der Theorie 1:0 führe Ja ich weis, ich habe Recht und wer Recht hat zahlt a Maß. Dieser urbaierischen Tradition werde ich selbstverständlich beim nächsten Treffen nachkommen Viele Grüße auch an deine Beiden Markus |
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#2
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Dann hast gerne Recht
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#3
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Na dann mal Prost
Ich freu mich schon. Markus PS: Danke nochmal für das geile Video |
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