Ausrüstungspflicht für Österreich - Seite 2 - Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler
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  #11  
Alt 31.08.2017, 12:20
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hannes1147 hannes1147 ist offline
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Es gelten die Ausrüstungen nur für in Österreich zugelassene Sportboote. Diese Pflichtausrüstung ist in der Zulassung eingetragen und kann je nach Boot varieren. Auch ich musste 2 Paddeln mitführen. Vorgeschrieben ist z.B. Ankergewicht, Länge der Ankerleine und Ankerkette. Je nach Alter und Größe des Bootes ein Hilfsmotor.
Auch gibt es bei uns keine Wasserschutzpolizei.

Kontrollberechtigt in Österreich ist die Schifffahrtsaufsicht (ehemals Schifffahrtspolizei) ist aber keine Polizeieinheit sondern dem Vekehrsministerium unterstellt und unbewaffnet.
Sonst gibt es noch die normale Bundespolizei, aber von denen wurde ich noch nie kontrolliert.
Haben ja nur 4 Stützpunkte auf der Donau und der Hauptaugenmerk liegt im Wiener Bereich auf Schlepper und andere.

Hannes
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Donaukapitän
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  #12  
Alt 31.08.2017, 12:42
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Zitat:
Zitat von hannes1147 Beitrag anzeigen
Es gelten die Ausrüstungen nur für in Österreich zugelassene Sportboote. Diese Pflichtausrüstung ist in der Zulassung eingetragen und kann je nach Boot varieren. Auch ich musste 2 Paddeln mitführen. Vorgeschrieben ist z.B. Ankergewicht, Länge der Ankerleine und Ankerkette. Je nach Alter und Größe des Bootes ein Hilfsmotor.
Auch gibt es bei uns keine Wasserschutzpolizei.

Kontrollberechtigt in Österreich ist die Schifffahrtsaufsicht (ehemals Schifffahrtspolizei) ist aber keine Polizeieinheit sondern dem Vekehrsministerium unterstellt und unbewaffnet.
Sonst gibt es noch die normale Bundespolizei, aber von denen wurde ich noch nie kontrolliert.
Haben ja nur 4 Stützpunkte auf der Donau und der Hauptaugenmerk liegt im Wiener Bereich auf Schlepper und andere.

Hannes
Danke

Ich wurde letzte Woche gleich nach Ankunft von Franz auf die obigen Punkte aufmerksam gemacht, deshalb war mir wichtig, im Netz nach entsprechenden Infos zu suchen, wurde aber nicht wirklich fündig.
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Schöne Grüße, Olaf

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  #13  
Alt 31.08.2017, 13:01
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Laut
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/schi...s/bzul_pdf.pdf

gilt für mich eine doppelte Ausnahme da Segler und im Ausland zugelassen.

Zitat:
im Ausland zugelassene oder mit Internationalem Zulassungszertifikat versehene Sportfahrzeuge, wenn der Sitz oder Hauptwohnsitz des Verfügungsberechtigten im Ausland liegt;

für Sportfahrzeuge, die der EU-Sportboot-Richtlinie unterliegen,
jedoch keine CE-Kennzeichnung haben, gilt diese Ausnahme für nicht mehr als drei Monate im Kalenderjahr.
Das betrifft jetzt nur die Zulassungspflicht.

Ich gehe mal davon aus, daß die Ausrüstungspflicht bei im Ausland zugelassenen Booten die des Heimatlandes ist, zumindest bei bloßer Durchfahrt.

Edit: hat sich durch Hannes erledigt. Danke!
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  #14  
Alt 01.09.2017, 09:13
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Hannes,da hast du Glück gehabt,ich wurde schon öfter Kontrolliert,Polizeiboot stand mitten in der Donau,bei der Reichsbrücke und alle Sportboote wurden herangeholt und auf die Ausrüstung und Papiere Kontrolliert.Da ja in letzter Zeit bei uns im Hafen einige Motoren gestohlen wurden,machen sie des öfteren eine Runde durch das Vorbecken und wenn man am Boot ist verlangen sie auch die Papiere,was ich für völlig in Ordnung halte.
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Gruß Johann
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  #15  
Alt 15.02.2019, 21:46
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müssen die Automatik-Rettungswesten zur Wartung gegeben werden und die aktuelle Plakette für zwei Jahren tragen, oder reicht die Eigenkontrolle?
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Gruß Hans-H.
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  #16  
Alt 16.02.2019, 16:31
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Ich würde die Eigenkontrolle im Logbuch fest halten und gut sollte es sein.
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  #17  
Alt 16.02.2019, 22:51
naabtalskip naabtalskip ist offline
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Dass man sich vernünftig ausrüstet, sollte wohl jedem klar sein. Aber wie ist das in Deutschland? So viel ich weiß, besteht für für Boote unter 12m sowohl Binnen wie Buten keine Ausrüstungspflicht.
Ich wurde aber von der Oberhausener WSP direkt bei Ausfahrt aus der Marine Oberhausen um 0830 Uhr auf dem Kanal einer "freiwilligen" Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Begründung des netten Polizisten: "Wir müssen auch nachweisen, dass wir was tun". Es wird ohne Sichtkontrolle lediglich ein Fragebogen abgearbeitet. Besteht man, bekommt man eine Plakette und wird im laufenden Jahr nicht mehr kontrolliert(auch freiwillig!). Ich habe nicht bestanden, weil ich bei 12 t (!) kein Stechpaddel nachweisen konnte. An die Paddel vom Zodiak hab ich gar nicht gedacht, mir war das zu blöd.
In Dänemarg, Guldborgsund, wurde das Vorhandensein von Schwimmwesten
von der WSP kontrolliert, auch die Wartungsplaketten!!! Es besteht aber keine Tragepflicht. Man selbst kann bei Automatikwesten keine Eigenkontrolle machen, es sei denn man schmeißt sie ins Wasser und schaut, ob sie aufgehen.



Zitat:
Zitat von Triton05 Beitrag anzeigen
müssen die Automatik-Rettungswesten zur Wartung gegeben werden und die aktuelle Plakette für zwei Jahren tragen, oder reicht die Eigenkontrolle?
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  #18  
Alt 18.02.2019, 13:22
Odessa
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Zitat:
Zitat von naabtalskip Beitrag anzeigen
wie ist das in Deutschland? So viel ich weiß, besteht für für Boote unter 12m sowohl Binnen wie Buten keine Ausrüstungspflicht.
Soweit ich weiß, gibt es auch über 12 m keine generelle Ausrüstungspflicht. Für Sportboote zumindest gibt es keine. Und in fremden Gewässern, dachte ich, gilt immer das Recht des Heimatlandes, gemäß SOLAS-Abkommen.
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  #19  
Alt 18.02.2019, 16:03
naabtalskip naabtalskip ist offline
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So kenne ich das auch.

Zitat:
Zitat von Odessa Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß, gibt es auch über 12 m keine generelle Ausrüstungspflicht. Für Sportboote zumindest gibt es keine. Und in fremden Gewässern, dachte ich, gilt immer das Recht des Heimatlandes, gemäß SOLAS-Abkommen.
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  #20  
Alt 19.02.2019, 08:24
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Hinweis bezüglich Donauschifffahrtspolizeiverordnung, auch in digitaler Form gültig:


Ist korrekt, jedoch darf auf diese nicht online zugegriffen werden, sondern sie muss offline als File am Handy, Tablet oder Notebook verfügbar sein.
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lg
Günter
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